Kontakt, Impressum und AGBs

Kontakt


Interesse oder Fragen? Sie können uns gerne erreichen unter:

Mail: [email protected]
Telefon: +49 17201763717

oder mithilfe des untenstehenden Kontaktformulars.

Wir freuen uns in jedem Fall auf Ihre Mitteilung und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. 

Ihre eingegebenen Daten werden verschlüsselt übermittelt und dienen ausschliesslich 
zur Beantwortung der Anfrage bzw. Kontaktaufnahme. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wird in keinem Fall stattfinden 


Schreiben Sie uns

Impressum

Nieding Verfugungs GmbH

Markus Nieding
Eugen-Bolz-Str. 34
88094 Oberteuringen
Tel: +49 172 1763717

markus_nieding(at)icloud.com

Handelsregisternummer: HRB 724675

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag sowie auch für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung evtl. eigener Ein-kaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt; sie müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung, von uns für jedes einzelne Geschäft gesondert schriftlich bestätigt werden. II. Angebote und Lieferung 1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Nachweisbare und richtiggestellt Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen müssen anerkannt werden. 2. Lieferungen erfolgen ab Fabrik oder Vertreterlager nach Maßgabe unserer betrieblichen Gegebenheiten. Bei Lieferung ab Vertreterlager wird der übliche Lagerzuschlag berechnet. Die Ware gilt als auftragsgemäß geliefert, auch wenn sie zum Termin vom Kunden noch nicht angenommen wurde. 3. Ist kein Fixgeschäft vereinbart, übernehmen wir keine Gewähr für Einhaltung eines Liefertermins. 4. Werden wir bzw. unsere Zulieferanten an der rechtzeitigen Erfüllung eines Vertrages durch Fabrikations- oder Lieferstörungen gehindert, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen,Streik, Aussperrungen, Energie- oder Vormaterialmängel, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. 5. Änderungen, die nachträglich auf Wunsch des Kunden erfolgen, verlängern die vereinbarte Lieferfrist. 6. Der Käufer kann von einem Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist stellt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind wir berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unter- liegende Konventionalstrafe bis zu 30% der Rechnungssumme zu verlangen. 7. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. 8. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Erfolgte Teillieferungen gelten als selbstständiges Geschäft wegen noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teillieferungen nicht verweigert werden. 9. Konstruktions- und Ausführungsänderungen der bestellten Ware berechtigen den Besteller - soweit dadurch die An- bzw. Verwendung des (der) Kaufsgegenstandes (-stände) nicht grundlegend beeinträchtigt ist - nicht zum Vertragsrücktritt. III. Preise Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen. IV. Zahlung 1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Aus organisatorischen Gründen können wir Lieferungen bis zu einem Warenwert von € 40.- nur gegen Barzahlung bzw. Nachnahme vornehmen. 2. Bei Nachnahme und Zahlung in bar, durch Scheck oder Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2%, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonst fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils geltende Schuld angerechnet. 3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch die von den Banken geforderten Kreditzinsen zu berechnen. 4. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechsel und Scheck von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen. In derartigen Fällen entfällt der eingeräumte Rabatt und es gilt nur der Bruttoberechungswert. 5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Eine Aufrechterhaltung ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben, oder diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftiger entstehen der Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. 2. Der Käufer ist zur Verfügung über Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt, zu anderen Verfügungen, insbesondere zu Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht erlaubt. 3. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware -einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehalte vom Käufer zusammen mit anderen, aus nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. 4. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer bereits hiermit auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. 5. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Gerät der Käufer mit der Erfüllung einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug, so hat er auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und uns zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Er hat uns dann Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, sowie die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber. Überdies hat er uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und uns auf unseren Wunsch jederzeit herauszugeben. 6. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 30%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. 7. Das Eigentum des Verkäufer geht auch bei Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nicht unter. Bei Be- und Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der dabei entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den Verbindung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt der Käufer uns schon jetzt Miteigentum an dieser ein und wird diese unentgeltlich bis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb für uns verwahren. Die Bewertung des Anteils der von uns gelieferten Ware steht ausschließlich uns zu.